Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundlegende Bestimmungen
1.1. Die
Leaders21 GmbH
Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz
office@leaders21.com
(„Leaders21„)
bietet diverse Trainings als Präsenz- und Onlineveranstaltungen, die Erbringung von Beratungs-Dienstleistungen sowie die Abhaltung von Vorträgen im Bereich Leadership und Führungskompetenz durch erfahrene Unternehmer und andere Leader an.
1.2. Leaders21 erbringt alle Leistungen gegenüber ihren Kunden (jeweils ein „Kunde“ und jeder Kunde gemeinsam mit Leaders21 die „Parteien„) auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„), die jederzeit unter www.leaders21.com/de/agb abrufbar sind, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.3. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes („KSchG„). Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer wird im Sinne des KSchG vorgenommen.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Leaders21 und einem Kunden abweichende Regelungen vorsehen, gelten nur, wenn sich Leaders21 diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
Leaders21 behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen der Entgelte oder des Leistungsumfangs sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Sollen die Änderungen der AGB auch auf bestehende Vertragsverhältnisse Anwendung finden, müssen die geänderten AGB mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von Leaders21 unter www.leaders21.com/de/agb und durch Zusendung des AGB-Textes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an office@leaders21.com, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und Leaders21 gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Kunde erhält von Leaders21 ein schriftliches Angebot (das „Angebot„), in dem jeweils der konkrete Auftrag nach Art, Umfang und Kosten der Leistungen von Leaders21 definiert ist. Die Angebote oder etwaige Kostenvoranschläge von Leaders21 sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Bei unverbindlichen Angeboten kommt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien (der „Auftrag„) erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Leaders21 oder, falls eine solche Auftragsbestätigung unterbleibt, mit der Durchführung der im Angebot beschriebenen Leistung zustande. Bei verbindlichen Angeboten kommt der Auftrag durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden innerhalb der im Angebot genannten Angebotsfrist zustande. Nachträgliche Änderungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Leaders21.
2.3. Der Umfang, Ort und Zeit der durch Leaders21 zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Angaben im Auftrag.
2.4. Unabhängig von den tatsächlich an einem Training oder Vortrag teilnehmenden Personen, kommen Verträge nur zwischen Leaders21 und dem Kunden zustande.
Online-Buchungen
2.5. Bei Buchung eines Trainings über die Website von Leaders21 gibt der Kunde durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig Buchen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über das jeweilige Training an Leaders21 ab, an welches er eine Woche gebunden bleibt. Eine Bestätigung des Eingangs der Buchung folgt unverzüglich nach dem Absenden der Buchung per E-Mail. Eine solche automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Kunden bei Leaders21 eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Der Auftrag über das Training kommt erst zustande, sobald der Kunde innerhalb der einwöchigen Frist eine schriftliche Auftragsbestätigung über die Buchung von Leaders21 per E-Mail erhalten hat.
2.6. Mit Anklicken der Checkbox „Ich habe die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert“ im Rahmen des Bestellvorgangs, bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen und verstanden hat und erkennt diese AGB ausdrücklich an.
2.7. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bestätigt der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs mit Anklicken der Checkbox „Ich bin über das Rücktrittsrecht belehrt worden“, dass er über das Rücktrittsrecht gemäß Punkt 18 belehrt wurde und dieses verstanden hat.
3. Gegenstand des Vertrages
3.1. Das konkrete Ziel der Zusammenarbeit (Training, Beratung, Vortrag etc.) wird im Auftrag definiert. Leaders21 kann jedoch das Erreichen vereinbarter Ziele bzw. eines gewünschten Erfolges durch den Kunden nicht garantieren. Dies gilt auch dann, wenn sich Leaders21 zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse der erbrachten Leistungen oder zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Empfehlungen, Protokolle und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Urkunden stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der erbrachten Leistungen wieder.
3.2. Wurde mit dem Kunden in einem Auftrag anstatt einer konkreten Spezifikation der Leistungen eine (abstrakte) Beschreibung des umzusetzenden Projektes bzw. ein Rahmen vereinbart, dessen Anforderungen von Leaders21 zu erfüllen sind, besteht für Leaders21 innerhalb des vereinbarten Rahmens bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Leaders21 ist bei Trainings- und Vortragstätigkeiten darüber hinaus berechtigt, die vereinbarten Inhalte in einem dem Kunden zumutbaren Umfang zu modifizieren.
3.3. Sofern nicht im Einzelnen anders vereinbart, obliegt die Auswahl der Person, welche die Leistung erbringt, Leaders21. Leaders21 ist berechtigt, Dritte mit entsprechender Qualifikation und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Auftrags heranzuziehen, für deren Verhalten Leaders21 gegenüber dem Kunden wie für ihr eigenes haftet. Sofern die Beauftragung von Dritten auf Kundenwunsch erforderlich ist, erfolgt diese im Namen und auf Rechnung des Kunden und solche Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen von Leaders21. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von Leaders21 keinesfalls zugesagt oder erbracht. Solche Leistungen sind bei Bedarf vom Kunden selbst zu besorgen.
4. Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, Leaders21 zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Daten und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Kunde hat Leaders21 von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Kommt es aufgrund einer unrichtigen, unvollständigen oder ausgebliebenen Information zu einer nicht auftragsgemäßen Auftragsleistung oder Verzögerung, trägt der Kunde den Mehraufwand und dieser kann dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
4.2. Es obliegt dem Kunden, die für die Durchführung des Auftrags erteilten Informationen auf ihre Richtigkeit, und seine zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber- und sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Eine Nachprüfpflicht seitens Leaders21 besteht diesbezüglich nicht. Wird Leaders21 wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hat der Kunde Leaders21 schad- und klaglos zu halten.
4.3. Der Kunde räumt Leaders21 das unentgeltliche, nicht-ausschließliche und das für die Erfüllung des Auftrags befristete Recht ein, sämtliche von ihm für die Erstellung des Auftrags übermittelten Inhalte, in dem für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Umfang zu verwenden.
4.4. Die Veranstaltungsräumlichkeiten für die Abhaltung von Trainings oder Vorträgen sind, sofern nicht gesondert anders vereinbart, vom Kunden auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
4.5. Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen und betrieblichen Rahmenbedingungen während der Erfüllung des Auftrages ein möglichst ungestörtes und dem Ablauf der beauftragten Leistung zuträgliches Arbeiten erlauben. Wird der Veranstaltungsort für ein Training oder einen Vortrag vom Kunden zur Verfügung gestellt, hat dieser für die notwendige und der geplanten Teilnehmeranzahl angemessene technische Ausstattung (z.B. Ton- und Bildausstattung) zu sorgen. Vor Beginn der Veranstaltung ist den Mitarbeitern von Leaders21 die Möglichkeit für eine Technikprobe einzuräumen und dafür Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten zu gewähren. Leaders21 wird im Angebot auf die jeweils notwendige technische Ausstattung hinweisen.
5. Urheberrechte von Leaders21
5.1 Die von Leaders21 dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wie insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Entwürfe, Trainings- und Vortragsunterlagen oder Datenträger (zusammen die „Unterlagen„) sind urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich der persönlichen Information des Kunden und der Teilnehmer. Jedwede sonstige Nutzung, die Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung der Unterlagen erfordert die schriftliche Zustimmung von Leaders21. Davon ausgenommen ist die Vervielfältigung der Unterlagen zur persönlichen Datensicherung. Der Kunde erhält somit ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht lizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Unterlagen zum eigenen Gebrauch zu nutzen.
5.2. Der Erwerb der Nutzungsrechte gem. Punkt 5.1. setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung des von Leaders21 für den zugehörigen Auftrag in Rechnung gestellten Honorars voraus (Eigentumsvorbehalt).
5.3. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung der Unterlagen eine Haftung von Leaders21 – insbesondere etwa für die inhaltliche Richtigkeit der Unterlagen – gegenüber Dritten.
5.4. Der Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts berechtigt Leaders21 zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz.
5.5. Durch Mitwirkung des Kunden bei der Erstellung der Unterlagen werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus erworben.
5.6. Sollten einzelne in den Unterlagen verwendete Inhalte nicht von Leaders21 stammen, werden solche Inhalte Dritter von Leaders21 besonders gekennzeichnet. In diesen Fällen gelten die Urheberrechte des jeweiligen Eigentümers.
6. Leistungsfristen und Termine
6.1. Trainings und Vorträge werden zu dem im Auftrag genannten Termin von Leaders21 erbracht.
6.2. Ist für sonstige Beratungsleistungen kein genauer Zeitpunkt bzw. Zeitraum vereinbart, zu dem Leaders21 die Leistungen erbringen muss, gilt vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen eine Erfüllung binnen angemessener Frist als vereinbart.
6.3. Leistungsfristen verschieben sich bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von Leaders21 liegen, um jenen Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Leaders21 wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
6.4. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zurechenbare Umstände, wie z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten, werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
6.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch Leaders21 steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
7. Stornierungen und Änderungen von Veranstaltungen mit Fixtermin durch den Kunden
7.1. Stornierungen von Trainings oder Veranstaltungen mit fixem Termin durch den Kunden bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin führen zu einer Stornogebühr von 30% des vereinbarten Gesamthonorars.
7.2. Stornierungen durch den Kunden bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin führen zu einer Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamthonorars.
7.3. Bei Stornierungen durch den Kunden, die später als 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin eingehen, ist Leaders21 berechtigt, das volle vereinbarte Gesamthonorar in Rechnung stellen.
7.4. Alle Stornierungen müssen per E- Mail oder schriftlich an Leaders21 bekanntgegeben werden.
7.5. Unterbleibt die Ausführung des Trainings oder Vortrags aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen (z.B. Nichterscheinen des Kunden oder der Trainingsteilnehmer, kein Zutritt zu Veranstaltungsräumen des Kunden), ist ebenfalls das volle vereinbarte Gesamthonorar zu entrichten.
Änderungswünsche des Kunden (z.B. bezüglich Zeit, Inhalt oder Ort der zu erbringenden Leistung) stellen eine Vertragsänderung dar, die der Zustimmung der Leaders21 bedarf. Leaders21 wird sich bemühen, den Änderungswünschen des Kunden nachzukommen und behält sich eine Preisanpassung des Auftrages vor, sollte es durch den Änderungswunsch zu einem Mehraufwand für Leaders21 kommen.
8. Stornierungen und Absagen von Veranstaltungen durch Leaders21
8.1. Sollte ein Training oder Vortrag durch Krankheit des Referenten, aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse ausfallen, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings oder Vortrags. Leaders21 kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet, oder für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, haftbar gemacht werden.
8.2. Der Kunde wird von einer Absage unverzüglich von Leaders21 telefonisch oder per E-Mail informiert und bekommt einen Ersatztermin angeboten. Sollte kein für den Kunden zumutbarer Ersatztermin gefunden werden können, erstattet Leaders21 das Honorar in voller Höhe.
8.3. Wird im Angebot eine Mindestteilnehmeranzahl für ein Training genannt und diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, behält sich Leaders21 das Recht vor, das Training bis drei Tage vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Der Kunde wird über eine Absage telefonisch oder per E-Mail informiert und der Kunde erhält eine Gutschrift in der Höhe des bereits beglichenen Honorars. Die Gutschrift wird nach Wahl des Kunden entweder auf die nächste Trainingsbuchung angerechnet oder auf Anfrage rückerstattet.
Trainings werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Form von Präsenzveranstaltungen abgehalten. Sollte die Abhaltung eines Trainings als Präsenzveranstaltung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Pandemien, sonstige behördliche Einschränkungen) nicht möglich oder nicht tunlich sein (weil zB die notwendigen Abstandsregeln nicht eingehalten werden können), behält sich Leaders21 vor, das Training in Form von Online-Inhalten (zB Videokonferenz) abzuhalten. Der Kunde wird über eine solche Umstellung telefonisch oder per E-Mail informiert und hat die Möglichkeit innerhalb von drei Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Widerspricht der Kunde der Umstellung nicht, gilt diese als genehmigt und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Honorars.
9. Verantwortlichkeit und Haftung
9.1. Die Informationen und Ratschläge in den angebotenen Trainings, Vorträgen und Beratungen sowie in allen Unterlagen sind durch Leaders21 sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Leaders21 handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Leaders21 übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte seiner Trainings oder Vorträge. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden.
9.2. Sofern Leaders21 für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung von Leaders21, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen gegenüber Verbrauchern in Bezug auf Personenschäden und die Hauptleistungspflichten), atypische Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelschäden, mittelbare- und Folgeschäden, Schäden Dritter etc. ist ausgeschlossen.
9.3. Mit Ausnahme von Personenschäden ist die Haftung von Leaders21 in jedem Fall mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.
9.4. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen, sofern der Kunde Unternehmer ist, sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von Leaders21.
10. Gewährleistung
10.1. Die Trainings und Vorträge von Leaders21 werden nach dem Stand des Wissens von erfahrenen Referenten vorbereitet und durchgeführt. Leaders21 behält sich inhaltliche Änderungen vor, sofern sie nicht das Wesen des Trainings oder des Vortrages grundlegend verändern, ebenso den Tausch eines Referenten, sofern nicht konkret vereinbart. Solche Änderungen führen somit zu keiner Mangelhaftigkeit der Leistung.
10.2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, obliegt es dem Kunden, allfällige Mängel der Leistung unverzüglich nach Erfüllung des Auftrags, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen, wodurch die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen ist. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird für Unternehmer ausgeschlossen, der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Leaders21 zurückzuführen ist.
10.3. Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Kunden primär das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Leaders21 wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde verpflichtet ist, alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Unterlässt Leaders21 die Verbesserung schuldhaft innerhalb angemessener Nachfrist, ist der Kunde zur verhältnismäßigen Preisminderung berechtigt. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Leaders21 zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.
10.4. Leaders21 ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Leaders21 mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
10.5. Leaders21 steht nicht für die Richtigkeit von Inhalten ein, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Ist ein Mangel ausschließlich auf unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.
11. Zahlungsbedingungen
11.1. Das Honorar beruht auf den im Auftrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
11.2. Mangels einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist das Honorar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11.3. Leaders21 behält sich vor, nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30% des gesamten Auftragswertes im Voraus zu verlangen, wobei mit der Umsetzung des Auftrages erst nach Eingang einer solchen Anzahlung begonnen wird. Nach Abschluss des Auftrages und vollständiger Leistungserbringung durch Leaders21 ist der verbleibende Teil des gesamten Auftragswertes zu bezahlen.
11.4. Abweichend von Punkt 11.3. ist Leaders21 bei laufenden Beratungsleistungen berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Sollte der Vertrag vor Beendigung des Auftrages vom Kunden beendet werden oder die vollständige Erfüllung des Auftrags durch vom Kunden zu vertretende Umstände vereitelt werden, ist Leaders21 berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen auf Basis des vereinbarten Stundenhonorars abzurechnen.
11.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Ansprüchen von Leaders21 mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt oder von Leaders21 schriftlich anerkannt. Verbraucher sind zudem zur Aufrechnung berechtigt, sollte Leaders21 zahlungsunfähig werden, oder es sich um eine Gegenforderung des Verbrauchers handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht.
Online-Buchungen
11.6. Bei Buchung eines Trainings im Online-Shop auf der Website von Leaders21 wird die Zahlung unmittelbar nach Abschluss des Online-Buchungsvorganges fällig. Im Falle des Kaufs mit Kreditkarte erfolgt die Belastung der Kreditkarte des Kunden mit Abschluss der Bestellung.
12. Reisekosten, externe Kosten und Spesen
12.1. Für alle Aktivitäten innerhalb von Linz sind Reisekosten und Spesen im vereinbarten Honorar inkludiert. Für Aktivitäten außerhalb von Linz wird das zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültige amtliche Kilometergeld (derzeit EUR 0,42), sowie Reiskosten (Hotel, Flugtickets, Bahntickets Erster Klasse, Taxi etc.) nach tatsächlichem Anfall in Rechnung gestellt, bzw. sind diese Kosten direkt vom Kunden zu übernehmen. Wegzeiten außerhalb von Linz werden mit einem Stundensatz in Höhe von 130 Euro in Rechnung gestellt, welcher für jede begonnene Stunde an Wegzeit anfällt.
12.2. Etwaige externe Kosten für Raummiete und –ausstattung oder Catering, die mit der Realisierung von Trainings, Vorträgen und anderen Beratungsleistungen verknüpft sind, sind nicht im Honorar inbegriffen, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag vereinbart ist. Sollte der Kunde Leaders21 jedoch mit der Abwicklung der externen Kosten beauftragen, wird ein Aufschlag auf die externen Kosten in Höhe von 15% erhoben. Leaders21 wird dem Kunden im Vorfeld der Auftragsabwicklung eine Schätzung über die Höhe der externen Kosten übermitteln.
13. Zahlungsverzug des Kunden
13.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Leaders21 berechtigt, ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. zu verrechnen. Ist der Kunde Unternehmer, fallen bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz an.
13.2. Weiters verpflichtet sich der Kunde im Fall seines Zahlungsverzugs, Leaders21 die Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden, Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
13.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Leaders21 berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist Leaders21 nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
14. Dauer des Vertrages
14.1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Auftrags (Beratungsprojekts, Training, Vortrag etc.).
14.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.
15. Geheimhaltung und Datenschutz
Leaders21 verpflichtet sich – auch über das Vertragsende hinaus – alle ihr im Zusammenhang mit einem Auftrag bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln. Hiervon ausgenommen sind jene Fälle, in denen eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Leaders21 ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzinformation.
16. Audio- und Videoaufnahmen
Audio- und Videoaufnahmen während der Seminare und Workshops dürfen seitens der Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Leaders21 angefertigt werden. Die Aufzeichnung von über das Internet abgehaltenen Trainings ist untersagt.
17. Nennung des Kunden als Referenz
17.1. Der Kunde (ausgenommen natürliche Personen) räumt Leaders21 das Recht ein, den Kundennamen gemeinsam mit einer Beschreibung des vom Auftrag umfassten Projektes, sowie der von Leaders21 erbrachten Leistungen publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden, gegebenenfalls auch unter Hinzufügung wörtlicher Zitate und unter Verwendung des Kundenlogos, und den Kunden im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit als Referenzkunden zu nennen.
17.2. Die Einwilligung zur Nennung als Referenzkunde kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat schriftlich (mit firmenmäßiger Unterfertigung) zu erfolgen. Sollte ein Rückgängigmachen allenfalls bereits vorgenommener Veröffentlichungen aus technischen oder praktischen Gründen (z.B. bereits erfolgte Veröffentlichung in einem Printmedium) nach dem Zugang der Widerrufserklärung nicht möglich sein, können daraus keine Ansprüche des Kunden gegenüber Leaders21 abgeleitet werden.
18. Rücktrittsrecht für Verbraucher
18.1. Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag online über die Website oder sonst im Wege der Fernkommunikation (ausschließlich per Post/E-Mail) abgeschlossen wurde, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
18.2. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss.
18.3. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde den Rücktritt vom Vertrag mittels einer eindeutigen Erklärung (zB mittels eines per Post versandten Briefes oder E-Mail) gegenüber Leaders21 an office@leaders21.com oder an Leaders21 GmbH, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz, bekanntgeben. Der Kunde kann für den Rücktritt das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
18.4. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
18.5. Folgen des Rücktritts: Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt, hat Leaders21 dem Kunden alle Zahlungen, die Leaders21 vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag bei Leaders21 eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Leaders21 dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
18.6. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Rücktrittsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde Leaders21 einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Leaders21 von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
18.7. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An Leaders21 GmbH, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz, office@leaders21.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
- Bestellt am (*)/erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
___________________
(*) Unzutreffendes streichen
18.8. Ausnahme vom Rücktrittsrecht: Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn Leaders21 ihre Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht hat und Leaders21 die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur vorzeitigen Vertragserfüllung – vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist – eingeholt hat.
19. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
19.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Leaders21 und deren Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staats des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
19.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Leaders21 und deren Kunden, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des für Leonding sachlich zuständigen Gerichts. Ist der Besucher Verbraucher, gelten für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB die gesetzlichen Gerichtsstände.
19.3. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gilt als Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen von Leaders21 dessen Unternehmenssitz Leonding.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Jede Partei trägt die sich für sie aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Abgaben oder Gebühren jeweils selbst.
20.2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.
20.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
20.4. Als „Dritter“ im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Parteien im rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen sollten.